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TECHNews - Was passiert in der IT-Welt?

Neue PFLICHTEN für Ihre Webseite? – das BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Sie jetzt wissen müssen

1. Einführung

Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. Das Gesetz setzt die Vorgaben des EU-Accessibility Acts um und weitet die Pflicht zur Barrierefreiheit deutlich aus.

2. Wer ist betroffen?

  • Digitale Produkte wie E-Books, E-Book-Software, Apps, Bestellterminals und elektronische Tickets

  • Digitale Dienstleistungen wie Onlineshops und Portale

  • Webseiten, über die Verbraucher:innen direkte Vertragsabschlüsse tätigen können (z. B. durch Online-Zahlung, Terminbuchung oder Kontaktformulare)

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit

  • weniger als 10 Mitarbeitenden und

  • einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von höchstens 2 Mio €.

3. Welche Anforderungen gelten?

Barrierefreiheit umfasst u. a.:

  • Textalternativen für Bilder (Alt-Texte)

  • Kontraste und lesbare Schriftgrößen

  • Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität

  • Untertitel für Videos

  • Formular-Labels und Hinweise für Eingabefelder

4. Ihre nächsten Schritte

  1. Audit & Analyse
    Führen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer digitalen Angebote durch. Wo bestehen bereits Barrieren?

  2. Priorisierung
    Legen Sie fest, welche Seiten und Funktionen am dringendsten angepasst werden müssen.

  3. Implementierung
    Nutzen Sie etablierte Tools und Frameworks (z. B. WCAG-Check, Accessibility-Libraries) oder ziehen Sie externe Expert:innen hinzu.

  4. Monitoring & Wartung
    Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Planen Sie regelmäßige Überprüfungen und Updates ein.

5. Fazit

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie verbessert das Nutzer­erlebnis für alle und stärkt Ihre Reichweite. Wir empfehlen Ihnen also diese Maßnahmen auch dann umzusetzen, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Bereiten Sie sich jetzt vor, um ab dem 28. Juni 2025 rechtlich und technisch auf der sicheren Seite zu sein.

Sie benötigen Unterstützung? Zögern Sie nicht uns dazu anzuschreiben!

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Neue PFLICHTEN für Ihre Webseite? – das BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Sie jetzt wissen müssen

1. Einführung

Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. Das Gesetz setzt die Vorgaben des EU-Accessibility Acts um und weitet die Pflicht zur Barrierefreiheit deutlich aus.

2. Wer ist betroffen?

  • Digitale Produkte wie E-Books, E-Book-Software, Apps, Bestellterminals und elektronische Tickets

  • Digitale Dienstleistungen wie Onlineshops und Portale

  • Webseiten, über die Verbraucher:innen direkte Vertragsabschlüsse tätigen können (z. B. durch Online-Zahlung, Terminbuchung oder Kontaktformulare)

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit

  • weniger als 10 Mitarbeitenden und

  • einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von höchstens 2 Mio €.

3. Welche Anforderungen gelten?

Barrierefreiheit umfasst u. a.:

  • Textalternativen für Bilder (Alt-Texte)

  • Kontraste und lesbare Schriftgrößen

  • Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität

  • Untertitel für Videos

  • Formular-Labels und Hinweise für Eingabefelder

4. Ihre nächsten Schritte

  1. Audit & Analyse
    Führen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer digitalen Angebote durch. Wo bestehen bereits Barrieren?

  2. Priorisierung
    Legen Sie fest, welche Seiten und Funktionen am dringendsten angepasst werden müssen.

  3. Implementierung
    Nutzen Sie etablierte Tools und Frameworks (z. B. WCAG-Check, Accessibility-Libraries) oder ziehen Sie externe Expert:innen hinzu.

  4. Monitoring & Wartung
    Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Planen Sie regelmäßige Überprüfungen und Updates ein.

5. Fazit

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie verbessert das Nutzer­erlebnis für alle und stärkt Ihre Reichweite. Wir empfehlen Ihnen also diese Maßnahmen auch dann umzusetzen, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Bereiten Sie sich jetzt vor, um ab dem 28. Juni 2025 rechtlich und technisch auf der sicheren Seite zu sein.

Sie benötigen Unterstützung? Zögern Sie nicht uns dazu anzuschreiben!

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